Mit ‘handelsaktivitäten’ getaggte Beiträge

Im Jahre 2010 ( 1.1.2010)  ist es soweit.  Das vom europäischen Parlament am Anfang dieses Jahrhunderts verabschiedete harmonisierte Folgerecht tritt für weitere Mitgliedsstaaten in Kraft.

Das Folgerecht garantiert Künstlern und deren Erben ( bis zu 70 Jahre nach Tod des Künstlers ), bei Erst- sowie Wiederverkäufen einen bis zu 4 % gestaffelten Anteil am Erlös. Es wurde ursprünglich eingeführt, um Wettbewerbsnachteile aufzuheben.

Die Auswirkungen liegen auf der Hand. Wollen Verkäufer weiterhin ihre Gewinne realisieren, werden sie diese Kosten auf die Preise aufschlagen. Der Käufer zahlt mehr für die Kunst.

Sogar namhafte Künstler wie Gerhard Richter hatten heftig gegen das Folgerecht protestiert.

Es wird erwartet, dass Wiederverkäufer ihre Handelsaktivitäten in andere Länder, in denen dieses Folgerecht nicht gilt, verlagern werden. In Ländern wie der Schweiz oder Amerika wird das Folgerecht nicht praktiziert.

Auf der anderen Seite ist es eine Überlegung wert, seine Käufe in diesem Jahr zu tätigen ( auch abhängig vom Land ), um über das Folgerecht die Gewinnerhöhung ab kommendem Jahr mitzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wikipedia

Mitgliedsstaaten

Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union

( Richtlinie 2001/84 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 )

Ausführlicher Text der Richtlinie