Am 22. März verabschiedete der Deutsche Bundestag die Änderung.
Hintergrund der steigende finanzielle Bedarf. Derzeit gibt es ca. 150.000 Mitglieder, Maler, Bildhauer, Autoren, Jornalisten, Videokünstler.
Mindesteinkommen von jährlich 3.900 Euro ist Voraussetzung. Berufsanfänger sind für die Dauer von drei Jahren von dieser Einkommensgrenze befreit.
Finanziert wird die Kasse u.a. von den Verwertern. Diese sollen zukünftig genauer kontrolliert werden, ob sie die Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden. Auch die Versicherten werden stärker überprüft. Eine jährlich wechselnde Stichprobe wird gemacht, 5 Prozent der Versicherten werden bei der Stichprobe auf ihr tatsächliches Einkommen überprüft. Die letzten vier Jahre werden herangezogen.
Zum Weiterlesen:
Entwurf eines III. Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes – Hintergründe und aktuelle Anforderungen.
Autoren: Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
kostenfrei erhältlich
oder Sie informieren sich direkt bei der Künstlersozialkasse
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